Deutsches Reich

Unser Staat Deutsches Reich ist seit 64 Jahren besetzt und steht unter der Fremdherrschaft der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges.
Die Bundesrepublik Deutschland (Selbstverwaltungs-organisation der alliierten Siegermächte) ist nicht identisch mit unserem Staat Deutsches Reich. Auf der Grundlage der Haager Landkriegsordnung wird das Staatsgebiet des Deutschen Reiches seit dem 8. Mai 1945 als organisierte Modalität einer Fremdherrschaft unter Kriegsrecht durch das zivile Selbstverwaltungskonstrukt BRD organisiert und verwaltet.
In Wahrnehmung der in der Charta der Vereinten Nationen verbrieften Rechte, daß alle Menschen angeborene unveräußerliche Rechte haben, haben sich die Menschen in Deutschland entschieden, die Handlungsfähigkeit unseres Staates Deutsches Reich wiederherzustellen.
In Anlehnung der von den alliierten Siegermächten des zweiten Weltkrieges im Potsdamer Abkommen auferlegten Pflichten und unter Berufung auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, das Völkerrecht, die Haager Landkriegsordnung sowie unter Einbeziehung der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 wurde am 10. Mai 2009 das Gesetz über die vorläufige Ausübung der Reichsgewalt beschlossen und verkündet.
Mit Wirkung vom 12. Juni 2009 wurde auf der Grundlage der Verordnung über die vorläufige Ausübung der Reichsgewalt auf der Grundlage des Gesetzes über die vorläufige Ausübung der Reichsgewalt die erste Regierung des Deutschen Reiches seit der Kapitulation unserer Streitkräfte gebildet.

Reichskanzler
Stefan-Andreas Görlitz