Deutschland, Wahrheit und Wirklichkeit
Text zum Video
Bernd Zikeli interviewt Herren Stefan Andreas Görlitz (August 2009)
Hr. Zikeli:
Guten Tag Herr Görlitz,
Sie haben sich bereit erklärt zu einem Interview heute über das Thema Politik und Recht in Deutschland, derzeitige Politik, derzeitiges Recht in Deutschland. Sie sind der Mitbegründer und der Vorsitzende der Union für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Wären Sie so nett uns zu erklären, was denn die Union für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist, welche Ziele sie verfolgt, wie es zur Gründung gekommen ist?
Hr. Görlitz:
Gerne Herr Zikeli.
Zunächst mal herzlichen Dank für ihre Einladung. Wenn man in Deutschland über Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit reden muss, dann mutet das im ersten Moment seltsam an. Doch die Rechtslage in Deutschland macht es bitter nötig, dass wir uns um die demokratischen und rechtsstaatlichen Verhältnisse ebenso kümmern, wie um die Einhaltung und Umsetzung der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Die Union für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ist ein Sammelbecken einer Organisation, die Menschen eine politische Heimat geben will, die auf der Suche sind. Bei uns finden sich Menschen aus den verschiedensten Richtungen zusammen, also ehemalige Christdemokraten wie auch ehemalige Sozialdemokraten oder Liberale werden sie finden und viele Menschen, die bislang aus Politikverdrossenheit Abstand davon genommen haben sich einer der bekannten politischen Parteien anzuschließen. Die Union für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist im Dezember 2007 gegründet worden, vor dem Hintergrund einer sich zuspitzenden Rechtslage in Deutschland. Es kommt immer häufiger zu unrechtsstaatlichen Übergriffen, bei denen die Rechte und die grundgesetzlich garantierten Grundrechte der Menschen mit Füßen getreten werden. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht Menschen in ihrer Situation zu unterstützen und ihnen politisch und juristisch Beistand zu leisten.
Z.:
Wären sie so nett und konkretisieren etwas den Punkt der rechtsstaatlichen Übergriffe, die in Deutschland mehrfach zu beobachten sind oder vielleicht sogar vermehrt in letzter Zeit.
G.:
Gerne, es ist für jeden auch juristischen Laien eindeutig erkennbar und für jeden nachvollziehbar, wenn wir von einem Rechtstaat sprechen, dass wir uns auf niedergeschriebenes Recht beziehen können. Jeder juristische Laie muss das, was in einem Gerichtssaal oder in einem schriftlichen Vorverfahren vor einer Gerichtsverhandlung stattfindet, in Gesetzesbüchern nachlesen können. So, wenn wir heute ein ganz normales durchschnittliches Verfahren z.B. über Ordnungswidrigkeiten uns betrachten, da können wir an ein x-beliebiges Amtsgericht in Deutschland gehen, werden wir feststellen, dass die grundlegenden und einfachsten Regeln der Rechtsstaatlichkeit nicht mehr eingehalten werden. Also ein Richter gibt sich bei der Ladung nicht zu erkennen. Wie kann ich aber als Laie meinen gesetzlichen Richter überprüfen. Im Grundgesetz steht, niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Wenn ich aber nicht weiß, wer mein gesetzlicher Richter ist, kann ich im Vorwege nicht prüfen, ob der Mensch, der mich da lädt, damit ich zu einer Gerichtsverhandlung komme, ob der dann auch im Geschäftsverteilungsplan eines Gerichtes als mein gesetzlicher Richter nachvollziehbar ist.
Das Zweite ist, dass grundsätzlich in Gerichten Dokumente nicht mehr unter-schrieben werden. Sie werden in aller Regel keine richterliche Unterschrift bekommen. Stattdessen werden so genannte Ausfertigungen angefertigt. Aber wenn wir über die Form von Urteilen reden, über die Form von Ausfertigung reden, über die Form von Beglaubigungen reden, so haben wir auch hier wieder Rechtsvorschriften, d.h. jeder Laie kann nachlesen, wie die Form einer Ausfertigung auszusehen hat. Oder wie die Form eines Urteils bestimmt ist, und ich habe in der Zeit der letzten, ich würde sagen, 5-6 Jahre meiner juristischen Arbeit nicht ein Urteil in die Hände bekommen, was unterschrieben war. Ich habe nicht eine Ausfertigung eines Urteils oder eines Beschlusses erhalten oder einsehen können, was den Vorschriften, den rechtlichen Vorgaben entsprechend ausgeführt war. Jetzt muss man wissen, es herrscht ein Grundsatz, wenn ein Beschluss oder ein Urteil nicht den Rechtsvorschriften der Form nach entspricht, dann ist es nicht rechtskraftfähig. Wenn etwas nicht rechtskraftfähig ist, dann kann es weder durch fristablauf noch durch Beschluss in Rechtskraft erwachsen. Sie merken schon, wir sind mitten im juristischen aber es ist das kleine Ein-Mal-eins. Menschen werden heute verurteilt aufgrund von nichtigen Scheindokumenten, die man ihnen ins Haus schickt. Dahinter verbirgt sich, dass es bei den Gerichten niemanden mehr gibt, der für das gerade stehen möchte was er dort im Gerichtssaal fabriziert.
Z.:
Aber, worauf führen sie das zurück, dass diese Situation entstanden ist, dass hört sich doch für den Zuschauer nach einer, ich würde sagen im Hintergrund doch sehr chaotischen Situation an, in deutschen so genannten Gerichten.
G.:
Ich möchte nicht von Chaos sprechen, ich möchte von einer Inszenierung sprech-en und zwar einer Inszenierung, in der wir als Bürger die unbewussten Statisten sind. Diese Inszenierung hat bereits im Jahr 1945 angefangen und sie setzt sich fort bis ins Jahr 2009.
Die grundlegende Ursache dafür, dass in unserem Rechtssystem der Notstand herrscht, ist dadurch begründet, dass das Grundgesetz, was ja die höchste Rechtsnorm im besetzten Deutschland ist, gleich nach dem Besatzungsrecht und gleich nach der Haager Landkriegsordnung, dass dieses Grundgesetz im Jahre 1990 im Zuge der Verhandlungen über den 4-plus-2 Vertrag durch die Alliierten aufgehoben worden ist.
Z.:
Darf ich hier einhaken?
G.:
Ja gerne.
Z.:
Erstmal glaube ich, ist vielen Zuschauern nicht unbedingt bewußt, was ein Grundgesetz denn ist. Herr Köhler sprach einmal davon, dass wir keine neue Verfassung bräuchten, da wir das Grundgesetz hätten, aber viele von den Zuschauern werden in der Presse mitgelesen haben, dass Herr Müntefering von der SPD eigentlich eine Verfassung für Deutschland gefordert hatte, wie sie auch im Artikel 146 des Grundgesetzes seit Entstehung des Grundgesetzes gefordert wurde.
Wie verhält es sich mit einem Grundgesetz im Vergleich zu einer Verfassung?
G.:
Das ist leicht erklärt. Es gibt in Deutschland einen Staat, auf deutschem Boden einen Staat, muss ich mich korrigieren, dieser Staat heißt Deutsches Reich. Dieser Staat „Deutsches Reich“ hat am 2. Weltkrieg teilgenommen und er hat das Schlachtfeld als Verlierer verlassen. In der Folge haben die Truppen dieses Staates kapituliert und der Staat hat seine Hoheitsgewalt auf die Sieger abtreten müssen. Nun weiß man vielleicht noch aus der eigenen Geschichte in der Schule, dass jeder Staat eine Verfassung hat. Die Verfassung eines Volkes ist die höchste Rechtsnorm, die in diesem Staate gilt. Sie bezeichnet die Grundrechte, die Rechte und die Pflichten, sie drückt die Staatsgewalt aus und sie definiert das Staatsgebiet, in dem sie gilt. Als die Alliierten im Mai 1945 in Deutschland die Gewalt übernommen haben, haben sie unsere Verfassung, und ich erinnere daran, es ist die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919, haben die Alliierten also diese unsere Verfassung einfach ignoriert.
An die Stelle unserer Reichverfassung vom 11. August1919 setzten sie ihr eigenes Recht. Jetzt weiß man, wenn man sich mit der Thematik etwas beschäftigt, dass im Kriege das Kriegsvölkerrecht als höchste Rechtsnorm auf dem Schlachtfeld und zwischen den streitenden Parteien gilt.
Dieses Kriegsrecht, dieses internationale Kriegsrecht, heißt Haager Landkriegs-ordnung und unser Staat Deutsches Reich ist der Haager Landkriegsordnung 1907 beigetreten.
Deshalb gilt die Haager Landkriegsordnung natürlich auch auf deutschem Boden und das seit dem 8. Mai 1945 ungebrochen. Die Sieger wären nach Artikel 43 dieser Haager Landkriegsordnung verpflichtet gewesen, auf der Grundlage unserer Reichsverfassung, die Besatzung zu organisieren und durchzuführen, das haben sie leider nicht getan.
Sie haben sich untereinander darauf verständigt, dass sie die Deutsche Verfassung vom 11. August 1919 ignorieren, sie einfach ad Acta legen und an ihre Stelle auf der Grundlage des Kriegsvölkerrechtes ein eigenes alliiertes Besatzungsrecht kreieren. Da gibt es dann die berühmten SHAFE-Gesetze. Es gibt die SMAD-Befehle, es gibt die alliierten Kontrollratsgesetze, es gibt die Gesetze der „Alliierten Hohen Kommissionen“, es gibt jede Menge Verordnungen und Befehle der jeweiligen Besatzungsmächte, dies alles zusammen wird unter Siegerrecht und unter Besatzungsrecht zusammengefasst.
Die Sieger haben, nachdem die größte Not nach dem Zusammenbruch im Mai 1945 aufgefangen war, dafür gesorgt, dass es dann auf deutschem Boden zunächst einmal nur in der zivilen Verwaltung der westalliierten Besatzungszone dazu kam, dass ein ziviles Selbstverwaltungsrecht für die Deutschen geschaffen werden sollte. Ziel war es, dass das militärische Besatzungsrecht nach und nach in den Hintergrund rückt und die besetzten westdeutschen Gebiete, die durch die Westalliierten besetzt waren nach und nach in eine zivile Selbstverwaltung überführt werden sollten.
Da wurde dann zunächst das so genannte Vereinigte Wirtschaftsgebiet gegründet. Es wurden völkerrechtswidrig unsere Reichsländer aufgelöst, also die Gliederung unseres Reichsgebietes oder einfach mit einem Federstrich beseitigt. Und an die Stelle dessen traten durch alliierte Befehlsgebung willkürlich gebildete sogenannte Bundesländer und zwar in der Form wie wir sie bis heute kennen.
Nach dem sich auch diese Gebietskörperschaften gebildet hatten wurde dann auf Geheiß der westalliierten Kommandeure ein so genannter Parlamentarischer Rat gebildet und dieser parlamentarische Rat hatte die Aufgabe dieses zivile Selbstverwaltungsrecht zu begründen, auszuarbeiten und zwar nach ganz harten, sehr engen Vorgaben, die von den westalliierten Besatzungsmächten kamen. In knapp 1 1/2järiger Arbeit hat dieser parlamentarische Rat diese Arbeit vollzogen und hat dann im Jahre 1949 das so genannte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zur Genehmigung bei den Alliierten vorgelegt. Das ist so die grobe Entwicklung wie die Alliierten unsere eigentliche Verfassung zur Seite gebracht haben und an Stelle dessen ihr eigenes ziviles Selbstverwaltungsrecht in die Welt gebracht haben. Durch das Genehmigungsschreiben der westalliierten Kommandeure aus dem Mai 1949 wurde dann auf der Grundlage des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Ausübung der Hoheitsgewalt über deutsche Staatsangehörige in den westalliierten Besatzungszonen befristet an die Selbstverwaltungsorganisation der BRD übertragen.
Noch mal als grobe Unterscheidung, durch eine Verfassung konstituiert sich ein Volk in seiner freien Selbstbestimmung und gibt sich die in seinem Staatsgebiet herrschenden höchsten Rechtsnormen durch eigene freie Entscheidung. Das was wir mit der BRD verordnet bekommen haben, auf alliierten Befehl, das ist keine Konstitution sondern eine Organisation und sie dient ausschließlich der Selbstverwaltung nach militärischen Vorgaben der Siegermächte.
Z.:
Sie haben jetzt den Unterschied zwischen dem Grundgesetz und der letzten vom deutschen Volk gewählten Verfassung vom 11. August 1919 dargestellt. Im Grundgesetz wird im Artel 146 oder wurde vielmehr verlangt, dass eine Verfassung dieses Grundgesetz ablösen sollte.
Wieso ist es ihrer Meinung nach nicht dazu gekommen, dass das deutsche Volk über eine eigene Verfassung abstimmen konnte, besonders nach 1990, nachdem es ja wenigstens eine Teilwiedervereinigung gegeben hat? Ich möchte noch kurz hier daran erinnern, dass im Artikel 125 des Grundgesetzes heute noch von
Besatzungszonen gesprochen wird. Hat es damit zu tun, dass wir nach wie vor ein besetztes Land sind?
G.:
Das ist sicherlich der wesentliche Grund dafür, aber sehen sie, der fromme Wunsch in Artikel 146 des Grundgesetzes kann sich ja nicht auf die Begründung einer neuen Verfassung beziehen, denn wir haben eine Verfassung, wir haben sogar eine völkerrechtsgültige Verfassung, das hat sogar unser so genanntes Bundesverfassungsgericht in -zig Urteilen festgestellt. Diese Verfassung ist nach wie vor völkerrechtlich aktiv, sie ist sogar für die Vereinten Nationen der Anlass gewesen unserem Staat „Deutsches Reich“ im Jahr 1948 einen Sitz bei den Vereinten Nationen einzuräumen, aber sehen sie genau das weiß heute kaum noch jemand.
Die rechtliche Situation in Deutschland ist dadurch gekennzeichnet, dass wir seit dem 8. Mai 1945, also seit der bedingungslosen Kapitulation der Streitkräfte unseres Staates, in der Situation eines Waffenstillstandes verharren. Wir leben unter Kriegsrecht, hier gilt bis zum heutigen Tage die Haager Landkriegsordnung als allerhöchstes Kriegs- und Besatzungsrecht. Und das ist der Grund dafür, warum unsere Verfassung vom 11. August 1919 nach wie vor keine Anwendung findet. Die staatliche Gewalt und Macht wird ausschließlich von den Alliierten, also von den Siegern, ausgeübt und ist nur in Teilen auf die BRD-Restorganisation übertragen worden.
Wenn man jetzt eine neue Verfassung erfinden würde, dann würde man ja einen Staat in einem Staate gründen und das geht nicht. Der Staat „Deutsches Reich“ ist ungebrochen, seit fast 1000 Jahren existent und auf seinem Boden existiert seit 1949 so etwas wie eine zivile Selbstverwaltungsorganisation von Deutschen, die unter der Oberaufsicht der alliierten Sieger hier leben.
Aber das, was das Kriegsvölkerrecht in keiner Weise zulässt, oder das Völkerrecht überhaupt in gar keiner Weise vorsieht und wozu auch kein Sieger, egal welcher Herkunft er sein mag, in der Lage ist, nämlich einen Staat auszulöschen. Und die Kapitulation die 1945 stattgefunden hat, bezieht sich auf die Kapitulation von Streitkräften. Der Staat ist dadurch nicht untergegangen.
Und das wiederum hat uns das Bundesverfassungsgericht in über 90 Urteilen bestätigt.
Das heiß also, wenn wir überhaupt über die Schaffung der verfassungsmäßigen Ordnung oder wenn es nach mir geht über die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung reden, dann kann das ausschließlich auf der Grundlage der Reichsverfassung vom 11. August 1919 geschehen.
Niemand sonst in Deutschland oder bei den alliierten Siegern ist berechtigt uns als deutschem Volk eine andere Verfassung zu verordnen.
Z.:
Sie treten natürlich nicht dafür ein, daß hier eine Kontinuität der national-sozialistischen Hinterlassenschaften stattfinden soll,
G.:
Um Gottes Willen!
Z.:
Sondern, wenn ich sie richtig verstehe, sie möchten natürlich ein souveränes „Deutsches Reich“ das nach demokratischen Prinzipien und nicht nach diktatorischen Prinzipien unter der Völkergemeinschaft sich entfaltet.
G.:
Sehen sie Herr Zikeli, ich verstehe ihre Argumentation, ich denke es ist wichtig, das vor der Kamera einmal auszusprechen, diese Argumentation ist, wenn überhaupt nur zu verstehen, vor dem Hintergrund einer sehr verfälschenden Geschichtsdarstellung während der letzten 60 Jahre der BRD. Unser Staat „Deutsches Reich“ ist fast 1000 Jahre alt, mit kurzzeitig mal sich abwechselnden staatlichen Bezeichnungen, aber es war immer der Staat „Deutsches Reich“ auf deutschem Boden existent und dass es da mal 12 Jahre gegeben hat, die wir uns gerne aus unserem Poesiealbum streichen lassen würden, da sind wir uns, denke ich, einig, aber diese 12 Jahre können nicht entscheidend dafür sein, dass wir als Volk unsere Identität vergessen und unseren Staat vergessen. Die Sieger haben durch ihre Politik des Vergessens dafür gesorgt, dass unser deutsches Volk heute obdachlos ist. Wir sind ein Volk ohne Staat. Man hat uns in ein Besatzungskonstrukt gezwungen. Unser Staat ist wesentlich größer, hat eine Verfassung, die ihres gleichen in der Welt sucht.
Ich kann nur jedem Interessierten empfehlen, dass er die Verfassung vom 11. August 1919 einmal neben die allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1949 hält, er wird überrascht sein, dass unsere Verfassung, die ja wesentlich älter ist als die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, wesentlich weitergehende Rechte für die Menschen in Deutschland beschreibt.
Rechte und Sicherheit. Und genau darum geht es, nämlich den Menschen in Deutschland ihre Rechte und Sicherheit und ihre Heimat zu entziehen. Das ist der wahre Hintergrund der Tatsache, dass man uns bis heute die Menschenrechte, das Völkerrecht und die Bürgerrechte streitig macht.
Z.:
Es sieht ja, wenn ich daran anknüpfen darf, so aus, als ob Frau Merkel die Flucht nach Europa antreten möchte. Ich hatte mir hier notiert, das Stichwort Staatsangehörigkeit, weil mir scheint, dass man an diesem Punkt doch sehr deutlich, finde ich, festmachen kann, dass etwas mit der Bundesrepublik Deutschland vom staatsrechtlichen Punkte nicht ganz in Ordnung sein kann, zumal es keinen einzigen Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland gibt und das bis heute, obwohl wir eine so genannte Wiedervereinigung hatten und angeblich souverän sind. Können sie etwas über diese Staatsangehörigkeit weiter ausführen?
G.:
In Artikel 116 des Grundgesetzes ist beschrieben, dass die deutsche Staatsangehörigkeit sich aus dem Reichs- und Staatsangehörigkeitengesetz von 1913 herleitet. Da die BRD wie ja vorher schon ausgeführt von mir, ein ziviles Selbstverwaltungskonstrukt der alliierten Westmächte ist, das heißt also, kein Staat ist, ist sie auch nicht in der Lage gewesen und wird es auch nie sein, ein eigenes Staatsbürgerrecht zu begründen.
Die Selbstverwaltungsorganisation der BRD existiert auf dem Boden des „Deutsches Reiches“, man könnte sagen sie ist teilidentisch mit dem „Deutschen Reich“. Daraus folgt, dass auch für die deutschen die im so genannten Bundesgebiet leben, es nur eine einzige Staatsangehörigkeit gibt, nämlich die Staatsangehörigkeit des „Deutschen Reiches“ mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit. So definiert es das Reichs- und Staatsangehörigkeiten- Gesetz von 1913. Das ist vor jedem Gericht in Deutschland unstrittig und die Gerichte vermeiden, wenn diesbezüglich die Beweisanträge gestellt werden, diese zu entscheiden. Lieber setzt man die Verfahren aus oder stellt sie ein. Tatsache ist, es gibt nur eine einzige Staatsangehörigkeit auf deutschem Boden und das muss selbstverständlich die Staatsangehörigkeit unseres Staates „Deutsches Reich“ sein. Insofern gilt für jeden der in Deutschland geboren ist, und von reichsdeutschen Eltern abstammt, der Grundsatz, dass er Staatsbürger des deutschen Reiches ist mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit.
Wenn die BRD in der Lage wäre eine eigene Staatsbürgerschaft zu kreieren, dann müsste sie das ja zwangsläufig auch in ihren so genannten Personendokumenten ausweisen, aber sie haben darauf verzichtet Personendokumente zu erstellen, stattdessen geben sie diese Papiere raus, wie sie jeder Angehörige einer größeren Firma bekommt, nämlich Personalausweise. Die gibt man seinem Personal und wenn man sich so einen Personalausweis anguckt, dann steht darüber Bundesrepublik Deutschland als dicke Überschrift. Und dann steht bei dem Bereich Staatsangehörigkeit ‚deutsch’.
Nun frage ich sie, kennen sie einen Staat namens deutsch? Wenn sie sich die Personendokumente der Franzosen angucken, da steht Republique Francaise, wenn sie sich die Personendokumente der Briten ansehen, da steht United Kingdom. Bei den Amerikanern steht Vereinigte Staaten von Amerika, bei uns steht „deutsch“.
Also, früher habe ich darüber gelacht, mittlerweile finde ich es traurig. Was müsste denn an dieser Stelle stehen, wenn die Überschrift Bundesrepublik Deutschland gleich Staat ernst gemeint wäre? Dann müssten wir doch an der Stelle, wo die Staatsangehörigkeit angegeben wird, Staatsangehörigkeit BRD stehen haben, wenigstens die Abkürzung oder ausgeschrieben Bundesrepublik-Deutschland, das ist aber nicht der Fall.
Und mir liegt ein Schreiben eines Landratsamtes in Demin vor, das liegt in Mecklenburg-Vorpommern,wo im Jahre 2006, meine ich, einer Antragstellerin beschieden wurde, dass sie die Staatsangehörigkeit der BRD nicht erwerben könnte, weil diese keine hat. Es ist ein amtlicher Bescheid, der da erteilt wurde.
Und es wurde auch sehr eindeutig begründet mit der Herleitung aus dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913. Und im übrigen hat man darauf verwiesen, dass es diesbezüglich auch ein wichtiges Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1987 gibt, was ebenfalls darauf abstellt, dass es für die BRD keine eigene Staatsangehörigkeit gibt, was wiederum beweist, dass wir nach wie vor besetzt sind und dass die BRD-Restorganisation, muss man ja heute sagen, lediglich das Überbleibsel eines zivilen Selbstverwaltungskonstruktes der alliierten Siegermächte ist.
Z.:
Jetzt fällt mir aber hierzu ein, die Frage, wie denn das Deutsche Reich als Staat denn funktionieren kann, wenn wir beispielsweise immer noch nicht als Deutsches Reich territorial wiedervereinigt worden sind. Ich erinnere mich an Herrn Otto Schilly, der ja unter Gerhard Schröder Innenminister in der BRD-,ja, Restorganisation gewesen ist. Er hatte 1990 in einer Fernseh-Gesprächsrunde gesagt, dass eine wirkliche Wiedervereinigung das „Deutsche Reich“ bedeutet hätte und dass wir damals 1990 keine richtige Wiedervereinigung bekommen hätten.
G.:
Ich denke mir da müssen wir Herrn Schilly Recht geben, das Jahr 1990 hat uns keine Wiedervereinigung gebracht. Die staatliche Integrität des Staates Deutsches Reich ist an dem Tage wiederhergestellt, an dem unser Staat seinen Friedensvertrag bekommen hat. Ich erinnere daran, wir leben unter Kriegsrecht. Wir haben seit 64 Jahren keinen Frieden auf deutschem Boden und erst wenn der Staat „Deutsches Reich“, seinen Friedensvertrag bekommen hat oder, wenn man so will seine 46 Friedensverträge, denn soviel Kriegserklärungen haben wir gegen uns, erst wenn dieser Fall eingetreten ist, endet der 2. Weltkrieg völkerrechtlich verbindlich. Und zwar nicht nur auf deutschem Boden, sondern weltweit. Und das ist die tatsächliche Angst, die hinter dem Umstand verborgen ist, dass wir immer noch keinen Friedensvertrag haben, denn sehen wir uns an wie oft die Sieger des Jahres 1945 den Status quo des 8. Mai 1945 völkerrechtswidrig verändert haben. Denn ein Waffenstillstand gilt nicht nur für die Besiegten, sondern auch für die Sieger.
Und wenn sich einer nicht daran gehalten hat, dann gilt das für alle Siegemächte. Erst wenn wir als deutsches Volk und als Staat „Deutsches Reich“ unseren Friedensvertrag in Händen halten und die Tinte trocken ist, haben wir die Souveränität wieder in unseren Händen. Dann in dem Moment tritt unsere Reichsverfassung vom 11. August 1919 unmittelbar wieder in Kraft und wir sind in der Lage aus eigener Kraft die Geschicke unseres Volkes weiterzuentwickeln. Im Moment ist das, was wir unter BRD-Organisation kennen, das traurige Überbleibsel einer nun mittlerweile 64 Jahre dauernden Besatzungsgeschichte.
Z.:
Ich möchte hier vielleicht bei dem Stichwort Friedensvertrag nochmals zu einem weiteren Punkt kommen, den ich mir notiert habe, und zwar, dass das so genannte Potsdamer Abkommen. Dieses Potsdamer Abkommen bestimmt an einer Stelle, dass die endgültige Regelung der Grenzfrage Deutschlands auch erst durch einen Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich endgültig bestimmt werden kann.
G.:
Das ist richtig. Es gibt aber auch hierzu auch andere Rechtsquellen, die wir heranziehen können. Ich erinnere an das SHAEF-Gesetz Nr. 52, was am 2. August 1945 durch die alliierten Sieger erlassen wurde. In diesem SHAEF-Gesetz Nr. 52 bestimmen die Sieger, dass unser Staat Deutsches Reich nach einer Besatzungszeit und nach einem Friedensvertrag als souveräner Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wieder zu errichten ist, das heißt dazu haben sich die Sieger selbst verpflichtet. Damit haben wir auch, durch alliiertes Siegerrecht begründet, diese Vorgabe, dass wir einen Anspruch, selbstverständlich auch einen völkerrechtlichen Anspruch, auf einen Friedensvertag und dass selbstverständlich die endgültige Regelung der Grenzen auch Bestandteil eines solchen Friedensvertrages sein muss und sein wird.
Ja, und ihre Einlassung zum Potsdamer Abkommen, das ist natürlich ein Punkt der in unserer deutschen Nachkriegsgeschichte überhaupt keine Beachtung mehr findet. Das ist aber der eigentlich tragende und der Kernpunkt. Denn mit dem Potsdamer Abkommen, vom Aug. 1945 haben uns die alliierten Sieger ins Stammbuch geschrieben, was sie von uns erwarten, worin unsere Vorleistung zu bestehen hat, damit sie uns in die Freiheit entlassen. Das heißt sie haben Bedingungen formuliert und die waren sehr hemdsärmelig. Das Potsdamer Abkommen regelt sehr umfänglich das Vorgehen der Alliierten in bezug auf die Verwaltung und Umgliederung des Deutschen Reiches.
Wenn wir den Klartext lesen, dann steht da sinngemäß drin, dass das deutsche Volk so lange in Unfreiheit und Sklaverei gehalten wird, bis es sich durch unablässige Bemühungen nachgewiesen hat, dass es bereit und in der Lage ist, sich rechtsstaatlich und demokratisch zu organisieren und das ist der Ansatzpunkt.
Ich denke die letzten 60 Jahre „BRD“ haben eindrucksvoll bewiesen, dass dieses Experiment als gescheitert der Endabwicklung zugeführt werden kann.
Und wenn wir die Umstände des Jahres 1990 betrachten, und die Situation, die uns die Alliierten mit den diversen Verträgen, die damals geschlossen wurden, entlassen haben, dann gibt es für mich nur den einen Schluss, dass man von alliierter Seite seit 1990 abwartend beobachtet, ob wir willens, bereit und in der Lage sind, uns demokratisch und rechtsstaatlich zu organisieren. Wir, die Angehörigen des deutschen Volkes und nicht irgendeine BRD-Restorganisation.
Z.:
Es wird ja doch in der derzeitigen BRD-Restorganisation immer wieder suggeriert, seit 1990, wir seien ein souveräner Staat, wir seien unabhängig, selbstbestimmt. Dem wiederspricht aber Artikel 125 des Grundgesetzes in dem nach wie vor von Besatzungszonen gesprochen wird und Artikel 139 des Grundgesetzes.
Können sie dazu noch ein paar Worte sagen.
G.:
Gerne. Wenn wir das Grundgesetz betrachten, was ja wie schon ausgeführt, ein Selbstverwaltungsrecht ist, dann hätten die Alliierten, wenn sie es denn mit der Souveränität für Deutschland im Jahre 1990 ernst gemeint hätten, nur eines tun brauchen, sie hätten alle Artikel die sich auf das Besatzungsrecht, auf Besatzungsgebiete und auf die Übernahme von Besatzungskosten beziehen, streichen müssen. Und der wichtigste Artikel, der Artikel 139, hätte zu allererst verschwinden müssen. Denn mit dem Artikel 139 sichern sich die Alliierten die Vorherrschaft vor jeder BRD-Verwaltungsorganisation
Der Artikel 139 des Grundgesetzes besagt nämlich, dass die alliierten Bestimmungen, Urteile und Gesetze vor jedem Bundesrecht und vor jeder Entscheidung einer Bundesregierung Gültigkeit haben. Das heißt, alles was die BRD-Selbstverwaltung unternimmt ist von nachrangiger Bedeutung.
Und diese Dinge sind so einfach und so simpel, dass sie jeder der lesen kann, nachprüfen kann. Lesen sie bitte nach, an wie viel Stellen sie im Grundgesetz den Verweis auf Besatzungsgebiete, auf Besatzungszonen, auf Besatzungskosten, auf Besatzungsrecht finden und prüfen sie, was im Artikel 139 steht.
Z.:
Und ich darf vielleicht einflechten, es wäre ja für eine souveräne Bundesrepublik Deutschland, wenn sie das denn tatsächlich wäre, ein Leichtes gewesen, diese Artikel selbst aus dem Grundgesetz zu streichen. Dies hat sie aber seit 1990 nicht getan.
G.:
Weil sie dazu nicht berechtigt ist. Jedes Gesetz, was im Bundestag beschlossen wird, muss, bevor es der Bundespräsident ausfertigen darf, der „Alliierten Hohen Kommission“ zur Genehmigung vorgelegt werden. Die haben das Recht der Einrede. Das ergibt sich ganz einfach aus dem alliierten Besatzungsstatut.
Z.:
Mir fällt hier noch dazu ein, dass in den letzten Jahren bereits wieder Gesetze erlassen wurden, die der Zustimmung des Bundesrates nicht bedurften. Können sie dazu vielleicht auch noch ein paar Worte sagen.
G.:
Ja, es gibt vor allen Dingen zwei wesentliche Gesetzes- und Verordnungswerke, das eine ist das „Erste Bereinigungsgesetz über Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz, mit Wirkung zum 19. April 2006 in Kraft getreten. In diesem ersten Bundesbereinigungsgesetz wird ohne Zustimmung des Bundesrates auf alliiertes Geheiß ein wesentlicher Eingriff in unser Rechtssystem vorgenommen. Es werden nämlich die jeweiligen Artikel 1 der Einführungsgesetze, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Strafprozessordnung und der Zivilprozessordnung aufgehoben.
Da sagt sich natürlich jeder Laie, na und, dann werden die eben aufgehoben. Man muss jedoch wissen, dass nur im Einführungsgesetz eines Gesetzes der Geltungsbereich dieses Gesetzes definiert ist und seine Inkrafttretungserklärung nachvollziehbar ist.
Also, da steht drin, dass zum Beispiel die Zivilprozessordnung im gesamten Umfange des Reiches und damit ist der Raum, die räumliche Geltung definiert, beispielsweise, dass ist jetzt nicht zutreffend, aber beispielsweise am 1. Nov. 1875 in Kraft tritt.
Ich habe jetzt drin, die Inkrafttretungserklärung mit genauer Datumsangabe und den räumlichen Geltungsbereich dieser Rechtsnorm. Jede Rechtsnorm, egal ob es ein Ordnungswidrigkeitengesetz ist, ob es ein Grundgesetz ist oder aber ob es eine Strafprozessordnung, ein Strafgesetzbuch ist, muss seinen räumlichen Geltungsbereich definieren. Entziehe ich einer Rechtsnorm seinen nachvollziehbaren Geltungsbereich, verliert es seine Anwendbarkeit, weil niemand mehr bestimmen kann in welchem räumlichen Bereich es anwendbar ist.
Dies ist im ersten Bereinigungsgesetz über Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz mit Wirkung zum 19. Juni 2007 vollzogen worden und zwar insbesondere für die Zivilprozeßordnung, die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz. Aber, jetzt als Tip für alle, die sich etwas näher mit der Rechtslage auseinander setzen wollen und das ist mir sehr wichtig, hier noch mal an dieser Stelle einzuflechten, dass man nicht das gesagte Wort für die Wahrheit nimmt, sondern dass man selber anfängt zu überprüfen und zu recherchieren und jeder der sich für die Rechtslage in Deutschland interessiert, und für das, was das Grundgesetz darstellt oder vielleicht nicht mehr darstellt, kann durch einfache Überprüfung feststellen, wo das Grundgesetz gilt.
Da gab es nämlich früher den Artikel 23 des Grundgesetzes, der besagte, daß das Grundgesetz in den Ländern Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig Holstein, Bayern etc. seine Gültigkeit hat. Wenn sie da heute nachschlagen, dann finden sie an dieser Stelle irgend ein sehr verwaschenes verwobenes, ein Hinweis auf eine europäische Integration, aber diese europäische Integration ist ja gegenstandslos, denn auch Europa ist bis heute nicht verfasst und wenn sie mich fragen, ist es nicht absehbar, dass es eine europäische Verfassung mit einem ganz klaren territorialen Geltungsbereich jemals geben wird.
Aber noch einmal, jeder der es überprüfen will, kann es nachvollziehen, durch ein simples Studium des Grundgesetzes, dass dieses Grundgesetz keinen Geltungsbereich mehr hat. Denn zum Abschluss des 4plus2-Vertrages, der Verhandlungen über den 4plus2-Vertrag fand im Jahre 1990 im Juli die Pariser Konferenz statt. Und auf dieser Pariser Konferenz am 17.7.90 wurde der damalige BRD-Außenminister Genscher einbestellt und bekam die Weisung von Herrn James Baker, der war damals US-Außenminister, dass die Präambel zum Grundgesetz und der Artikel 23 des Grundgesetzes ersatzlos aufgehoben sind. Damit war das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und auch die Bundesrepublik Deutschland selbst als ziviles Selbstverwaltungskonstrukt der alliierten Siegermächte aufgehoben.
Zur selben Stunde, am 17.7.90 wurde Markus Meckel, letzter DDR-Außenminister, in Paris einbestellt und hatte seine Aufwartung beim damaligen sowjetischen Außenminister Schewardnadse zu machen. Und so wie wir sie in Erinnerung haben, waren die Sowjets ja etwas hemdsärmelig und die verfügten dann einfach, dass am 18.7.90 null Uhr die Verfassung der DDR erlischt. Die Alliierten haben es gegeben, die Alliierten haben es genommen. Und so ist es geschehen.
Z.:
Ich darf vielleicht hinzufügen, der so genannte 4plus2-Vertrag der am 12.Sept. 1990 unterzeichnet worden ist in Moskau, der ist im Grunde genommen, beispielsweise durch das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf den Berlin vom 25.9.90, also knapp 2 Wochen später, durch die Artikel 2 und 4 in diesem Übereinkommen praktisch wieder aufgehoben worden. Das heißt doch de facto, dass Deutschland weder eine Souveränität zugestanden bekommen hat, noch von den Besatzern tatsächlich je in die Freiheit entlassen worden ist - in irgendeiner Form.
G.:
Ja, das meinte ich vorhin mit der Situation, in die uns die Alliierten im Jahre 1990 entlassen haben, im wahrsten Sinne des Wortes. Denn wie ich eben schon ausführte, ist durch die Entscheidungen bei der Pariser Konferenz, nämlich die Aufhebung von Artikel 23 des Grundgesetzes alter Fassung und von der Verfassung der „DDR“ nun mit einem Schlag das zivile Selbstverwaltungsrecht von BRD und DDR aus der Welt geschafft. Das heißt das letzte, die letzte Rechtssicherheit, die man uns Deutschen nach dem 8. Mai 1945 von alliierter Seite gewährt hat, wurde durch diese Veranstaltung auf der Pariser Konferenz und durch die dort erteilten Verfügungen von James Baker und Edward Schewardnadse gestrichen, einfach aufgehoben, aus der Welt gebracht.
In diese Situation hat man uns entlassen und an Stelle dessen hat man von alliierter Seite einen so genannten 4plus2-Vertrag verhandelt, von dem die Bundesregierung bis heute behauptet, dass es ein 2plus4-Vertrag ist. Aber diejenigen die da verhandelt haben, waren wohl doch eher die Sieger und nicht die Besiegten. Die beiden Besatzungskonstrukte „BRD“ und „DDR“ waren zu dieser Veranstaltung als Zeugen geladen und als diejenigen, die die Weisung entgegen zu nehmen hatten.
Wenn man sich diesen 4plus2-Vertrag genau anguckt und ihn auf seine Substanz untersucht, dann haben wir hier ein Machwerk, was in sich trägt, das es nicht erfüllbar ist. Da wird davon gesprochen, dass das vereinte Deutschland herzustellen ist, das vereinte Deutschland müsste aber nach der alliierten Rechtslage, die bis heute gilt, die BRD, die DDR, Westberlin, Ostberlin, und die deutschen Ostgebiete umfassen.
Das wäre das vereinte Deutschland. Denn ich erinnere daran, die alliierten Sieger haben uns im SHAEF-Gesetz Nr. 52 vom 2. Aug. 1945 rechtsverbindlich, völkerrechtsverbindlich zugesagt, dass der Staat Deutsches Reich, nach einer Besatzungszeit und nach der Gewährung eines Friedensvertrages als souveräner Staat in den Grenzen vom 31.12.37 wieder herzustellen ist.
Z.:
Warum, wenn ich noch mal fragen darf, die Grenzen vom 31.12.1937.
G.:
Ja, das ist eine gute Frage, warum sind es nicht die vom 1.4.38 oder die vom1.9.1939? Wir alle kennen, der eine mehr der andere weniger gut, die Machenschaften jener braunen Bande, die da 12 Jahre ihr Unwesen auf deutsche Kosten getrieben haben. Wir wissen von den abenteuerlichen Gebietserweiterungen, die dort angestrebt worden sind. Es verging ja kaum ein Monat, wo nicht irgendjemand angeblich anklopfte, um Aufnahme im Deutschen Reich zu finden. Und so gab es doch sehr hemdsärmelige Gebietserweiterungen, vollkommen außerhalb irgendwelcher kriegerischen Auseinandersetzungen. Und die Alliierten haben einfach, als sie das SHAEF-Gesetz Nr. 52 beschlossen haben, vorher geprüft bis wann denn die Reichsgrenzen integere Grenzen, also völkerrechtlich saubere Grenzen waren. Und im Zweifelsfall waren sie das bis 31.12.37 und deshalb haben die Alliierten in diesem SHAEF-Gesetz Nr. 52 vom 2.8.45 festgelegt, dass der souveräne Staat Deutsches Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 wieder zu errichten ist.
Z.:
Was müsste geschehen, damit Deutschland tatsächlich einen abschließenden Friedensvertrages des 2. Weltkrieges erhält?
G.:
Da brauchen wir nur ins Potsdamer Abkommen zu gucken. Da steht drin, dass unser deutsches Volk so lange in Unfreiheit und Sklaverei gehalten wird, bis das deutsche Volk durch unablässige Bemühungen nachgewiesen hat, dass es willens, bereit und in der Lage ist, sich rechtsstaatlich und demokratisch zu organisieren. Das heißt jeder von uns, der kleine Mann, sie, ich und jeder, der uns zusieht und zuhört, ist aufgefordert sich über die Rechtslage in Deutschland kundig zu machen und die Dinge in die Hand zu nehmen. Wir sind aufgefordert, unsere Freiheit und unsere völkerrechtlichen Ansprüche vor den Alliierten einzufordern. Und das in einer Art und Weise, mit der wir verlässlich klar machen können, dass wir es sind, wir das deutsche Volk, was willens, bereit und in der Lage ist, rechtsstaatlich und demokratisch zu organisieren.
Z.:
Ich muss dazu sagen, dass ich in den letzten Jahren den Eindruck gewonnen habe, dass es einem durch die so genannte BRD zunehmend schwer gemacht wird, sich selbst für Meinungsfreiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einzusetzen. Ich denke sie werden zustimmen, wenn man sagt, dass der Weg über die BRD einem so sehr erschwert worden ist in den letzten Jahren, dass eigentlich nur noch ein Weg über die Reaktivierung, so zusagen, des Deutschen Reiches offensteht.
G.:
Letzten Endes kann auch nur das völkerrechtlich das Ziel sein. Da wir ja, wie ja schon ausgeführt, auf deutschem Boden nur einen deutschen Staat haben können. Wir sind nicht in der Lage, nicht sie, und egal welche Gruppe sich auf den Weg gemacht hat oder sich noch machen wird, niemand ist in der Lage auf deutschem Boden einen neuen Staat zu erfinden. Unser Volk ist der Souverän. Unser Volk hat sich konstituiert in Form der Reichsverfassung vom 11. Aug. 1919 und die ist nicht vom Tisch zu wischen, das heißt die Wiederherstellung unserer deutschen Souveränität kann ausschließlich auf der Grundlage der Reichsverfassung vom 11. Aug. 1919 erfolgen.
Was dann eine Nationalversammlung im Hinblick auf die Modernisierung unserer Verfassung unternimmt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Aber zunächst einmal ist in der Stunde 1 unsere Reichsverfassung wieder zu aktivieren. Da hilft auch kein Drehen und Wenden, wie man auch will, völkerrechtlich existiert nur eine Verfassung auf deutschem Boden und die ist nach wie vor Völkerrechtssubjekt, unsere Weimarer Verfassung vom 11. Aug. 1919.
Z.:
Was würden sie jetzt denn einem deutschen Zuschauer, der mit dieser Situation noch nicht so gut vertraut ist, denn raten, konkret zu tun, außer natürlich, dass er sich sicherlich über diese Lage ausführlich informieren sollte. Was wäre dann der nächste Schritt nachdem er sich informiert hat. Was sollte er ihrer Meinung nach tun?
G.:
Die BRD-Restorganisation gibt ja vor, ein demokratisches rechtstaatlich organisiertes Selbstverwaltungskonstrukt zu sein. Das heißt also, die Menschen haben das Recht sich zu versammeln und sich frei auch zu vereinigen. Man sollte sehen, wo man Menschen findet, die ebenfalls auf dem Weg sind, auf der Suche sind, nach der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung in Deutschland. Ich habe beschrieben, dass geht ausschließlich auf der Grundlage der Reichsverfassung und das geht nicht mal eben so, dass man sich das wünscht, sondern da muss man schon ganz gezielte Anstrengungen unternehmen, indem man sich Gedanken darüber macht, was denn Regierungsfähigkeit eigentlich bedeutet. Und wir haben hier eine schwere Situation. Denn, das was sich Deutschland oder Bundesrepublik Deutschland nennt ist ja ein Selbstverwaltungskonstrukt, das heißt dieses teilidentische Gebiet BRD, teilidentisch mit dem Staat Deutsches Reich, ist seit 64 Jahren nur verwaltet. Hier wird gar nicht regiert, weil ja andere das Sagen haben und andere die Vorgaben bringen nach denen sich eine so genannte Bundesregierung zu drehen und zu wenden hat.
Z.:
Sie beziehen sich hier sicherlich auf Artikel 133 des Grundgesetzes.
G.:
Unter anderem, die Situation zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung bedingt aber, dass wir uns auf Regierungsfähigkeit vorbereiten. Das hat nicht sehr viel mit dem zu tun, was wir an den so genannten Regierungsstätten der BRD-Restorganisation vorfinden. Aber das steht auf einem anderen Blatt.
Die Menschen sind aufgefordert sich einzubringen und sich zu organisieren, das ist das was uns die alliierten Sieger des Jahres 1945 ins Stammbuch geschrieben haben. Und dessen sollten wir uns befleißigen.
Z.:
Es ist also tatsächlich korrekt zu sagen, dass die BRD, wie ja ursprünglich im Artikel 133 des Grundgesetzes auch niedergeschrieben war, eben eine Fortführung der vereinigten Wirtschaftsgebiete, also der früheren Westsektoren war und eben nach wie vor unter alliierter Obhut vor sich hin fristet ohne ein Geltungsbereich für das Grundgesetz mehr zu haben, wenn ich kurz resümieren darf, und dass wir jetzt praktisch auf uns selbst quasi gestellt sind, und als Volk, als Menschen versuchen und zeigen müssen, dass wir uns selbst demokratisch organisieren können ohne uns dabei auf die Hilfe der Alliierten verlassen zu können oder die Hilfe der BRD verlassen zu können, sondern wirklich versuchen müssen selbst die Dinge soweit in die Hand zu nehmen wie uns die rechtlichen Grundlagen es erlauben und die sind doch recht weitgehend, wenn man versteht, dass die Bundesrepublik Deutschland 1990 de facto durch die Streichung des Artikel 23 aufgelöst worden ist. Das ist auch im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden, 1990 II, Seite 885 und 890, wenn ich recht entsinne. Ich kann nur dafür plädieren, dass man die Worte von Herrn Görlitz nicht nur blind glaubt, sondern sich selbst kundig macht. Es gibt zahlreiche Internetseiten zu dieser Thematik, es gibt auch mehrere Bücher, die zu diesem Thema veröffentlicht worden sind. Ich denke hier jetzt an das Deutschlandprotokoll, das mittlerweile seinen 3. Teil publiziert bekommen hat und diverse andere Bücher, die also in einschlägigen Verlagen herausgegeben wurden.
Gut, ich danke ihnen sehr für das Interview und möchte ihnen das Schlusswort überlassen, wenn sie noch etwas mitzuteilen haben:
G.:
Ja, ich bedanke mich auch für das Gespräch. Ich kann nur noch mal jedem dringend anraten sich sehr bald mit dem Thema Rechtslage in Deutschland auseinander zu setzen und um Einsichten zu gewinnen. Nämlich die Einsichten, die notwendig sind zu begreifen, dass jeder von uns selbst in der Pflicht ist.
Denn nach der Reichsverfassung vom 11. Aug. 1919 haben wir einen weitgehenden Schutz durch diese Verfassung. Jeder von uns als Reichsbürger, aber umgekehrt fordert diese Verfassung von uns auch, dass wir als einzelne Menschen diese Verfassung schützen und für sie eintreten und nur in dem Maße wie wir uns dessen bewusst sind und uns auf den Weg machen um dieses zu tun, werden wir in der Lage sein unsere Freiheit und unsere freie Selbstbestimmtheit wieder zu gewinnen.
Ich lade sie ein in diesem Weg teilzuhaben und ich hoffe, dass ich möglichst viele von ihnen auf diesem Wege treffen werde.
Danke schön.
Z.:
Danke ihnen.
